1.Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der G&G Präzisionstechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.Preise – Zahlungsbedingungen
Die Preise der Firma G&G Präzisionstechnik GmbH verstehen sich ab Lager ohne Versand und Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise.
Die G&G Präzisionstechnik GmbH behält sich das Recht vor, eine Lieferung auf Rechnung oder mit Nachnahme durchzuführen. Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die G&G Präzisionstechnik GmbH ist vom Verzugszeitpunkt an berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderer Wertpapiere erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Bei Wechselhingabe hat der Vertragspartner alle Diskontzinsen und Spesen nach Berechnung der G&G Präzisionstechnik GmbH zu tragen.
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der G&G Präzisionstechnik GmbH ausdrücklich anerkannt.
Bei Teillieferungen steht der G&G Präzisionstechnik GmbH das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.
Zahlungen dürfen nur an die G&G Präzisionstechnik GmbH erfolgen, nicht an Vertreter.
3.Lieferzeit – Lieferverzug
Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin ist gewissenhaft angesetzt und wird unter normalen Umständen eingehalten.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die G&G Präzisionstechnik GmbH, Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die der G&G Präzisionstechnik GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei der G&G Präzisionstechnik GmbH oder bei Unterlieferern liegen.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Unterbleibt eine solche Erklärung, kann der Käufer zurücktreten.
In allen diesen Fällen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung.
4.Versand
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Versandperson, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, Lagers oder Umschlagplatzes, geht die Gefahr auch des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
Bei Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Bestellers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel sind nach Wahl der G&G Präzisionstechnik GmbH unter Ausschluss jeder Haftung überlassen.
Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel sind nach Wahl der G&G Präzisionstechnik GmbH überlassen unter Beschränkung der Haftung gemäß Ziffer 7 der Verkaufsbedingungen.
Eine Versicherung erfolgt nur auf Wunsch und für Rechnung des Käufers gemäß besonderer Vereinbarung.
5.Maße
Gegenüber der Auftragsmenge (Länge, Stückzahl oder Gewicht) ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % zulässig, soweit die Abweichung – auch unter Berücksichtigung unserer Interessen – für den Käufer zumutbar ist.
Für die Abrechnung sind die von der G&G Präzisionstechnik GmbH angegebenen Liefermengen maßgebend; Beanstandungen derselben sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Eingang der Ware, vorzubringen.
6.Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der G&G Präzisionstechnik GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Die Gewährleistung für Mängel der Ware erfolgt nach Wahl der G&G Präzisionstechnik GmbH zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
Der Käufer muss der G&G Präzisionstechnik GmbH etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der G&G Präzisionstechnik GmbH unverzüglich, spätestens jedoch wiederum innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltend-machung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Bei Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen oder einer Ersatzlieferung, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die G&G Präzisionstechnik GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die G&G Präzisionstechnik GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die G&G Präzisionstechnik GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der G&G Präzisionstechnik GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die G&G Präzisionstechnik GmbH haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der G&G Präzisionstechnik GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Käufers.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der G&G Präzisionstechnik GmbH Arglist vorwerfbar ist.
8.Zahlungsbedingungen
Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die G&G Präzisionstechnik GmbH ist vom Verzugszeitpunkt an berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs-Statt angenommen; Wechsel im Übrigen nur vorbehalten der Diskontierungsmöglichkeiten. Die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung übernimmt die G&G Präzisionstechnik GmbH keine Gewähr. Gutschriften für Schecks und Wechsel erfolgen nur vorbehalten ihres Eingangs und lassen die frühere Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Käufers unberührt; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von der G&G Präzisionstechnik GmbH anerkannt.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der G&G Präzisionstechnik GmbH zur Folge. In diesen Fällen ist sie berechtigt, nur noch gegen Nachnahme, Vorauszahlung oder Sicherstellung weiterzuliefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
Die G&G Präzisionstechnik GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Teilen bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Ein Eigentumserwerb des Käufers an den von der G&G Präzisionstechnik GmbH gelieferten Teilen im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für die G&G Präzisionstechnik GmbH. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherheit nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Sämtliche dem Käufer aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderung tritt er schon im Voraus mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an die G&G Präzisionstechnik GmbH ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einem oder mehrere Abnehmer weitverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, die G&G Präzisionstechnik GmbH nicht gehörenden Waren – ohne oder nach Vereinbarung – verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Teile nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern und verarbeiten. Zur Weiterverarbeitung ist er nur mit der Maßgabe ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß 3. auf die G&G Präzisionstechnik GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der G&G Präzisionstechnik GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die G&G Präzisionstechnik GmbH wird aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sind die Forderungen der G&G Präzisionstechnik GmbH nicht erfüllt, so hat der Käufer die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen.
Auf Verlangen hat der Käufer der G&G Präzisionstechnik GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderungen sowie die Schuldbeträge mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und uns die nötigen Unterlagen auszuhändigen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten erlöschen die Rechte des Käufers zur Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie zur Einziehung der uns vorstehend abgetretenen Forderungen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile in unsere Verfügungsgewalt zu nehmen. Machen wir hiervon Gebrauch, so liegt darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Lager-, Transport und sonstige Kosten infolge der Rücknahme gehen zu Lasten des Käufers.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.